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Mit gutem Willen Lösung finden

Schärfere strafrechtliche Bestimmungen gegen Graffiti-Schmierereien hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weiterhin für möglich. Zypries, geboren am 16. November 1953 in Kassel, ist seit 2002 Bundesministerin der Justiz. Zuvor war die Volljuristin wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, danach Referentin in der hessischen Staatskanzlei. Beim Ministerpräsidenten Gerhard Schröder machte sie in Niedersachsen Karriere als Spitzenbeamtin und folgte Schröder 1998 nach dessen Wahl zum Bundeskanzler für vier Jahre als Staatssekretärin ins Bundesinnenministerium von Otto Schily. Dem Deutschen Bundestag gehört sie nicht an. Sie antwortete auf Fragen von Haus & Grund.

 

Haus & Grund: Im Juni 2003 hatten Sie auf dem Haus & Grund Zentralverbandstag Zustimmung zu schärferen strafrechtlichen Bestimmungen gegen Graffiti-Schmierereien und ein Ende der jahrelangen Diskussion angekündigt. Warum hat die Regierungskoalition diese Chance Mitte Januar im Bundestag verpasst?

 

 

Zypries: Es gibt noch keine Entscheidung des Bundestages in dieser Frage. Meine Position ist klar: Graffiti ist nach geltendem Recht in den allermeisten Fällen bereits jetzt strafbar. Für wenige Fälle, in denen die Sachsubstanz, beispielsweise das Mauerwerk, durch die aufgesprühte Farbe nicht beeinträchtigt wird, gibt es noch eine Lücke. Diese sollten wir schließen.

 

 

Haus & Grund: Neben Gesetzesinitiativen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktionen gibt es auch einen Antrag des Bundesrates, dem fast alle Bundesländer zugestimmt haben, auch das rot-grün-regierte Nordrhein-Westfalen. Warum gibt es immer noch keine Einigung?

 

 

Zypries: Schon auf Ihrem Zentralverbandstag habe ich unterstrichen, dass ich Sympathie für den Lösungsansatz des Bundesrates habe. Er stellt nicht – wie die beiden anderen Entwürfe – auf die Verunstaltung einer Sache ab, sondern auf die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes. Das halte ich für den sachgerechten Anknüpfungspunkt, allerdings ist auch der Gesetzentwurf des Bundesrates noch verbesserungsfähig. Letztendlich muss der Bundestag darüber entscheiden, ob die Strafbarkeit auf solche Graffiti und Farbschmierereien ausgedehnt werden soll, die lediglich das Erscheinungsbild von Sachen verändern, ohne dabei deren Substanz zu verletzen oder die Brauchbarkeit zu beeinträchtigen. Die Debatte am 15. Januar hat gezeigt, dass im Parlament nach wie vor Erörterungsbedarf besteht.

 

Haus & Grund: Wie geht es jetzt weiter?

 

Zypries: Die Gespräche zwischen den Fraktionen werden fortgesetzt. Mit gutem Willen auf allen Seiten wird sich eine Lösung finden lassen. Man darf sich in der Praxis aber nichts vormachen: Die Häuser sind nicht wegen der kleinen Regelungslücke vollgeschmiert, sondern weil man die Sprüher nicht erwischt. Das vor allem muss sich ändern – und da sind besonders die Kommunen in der Pflicht.

Dienstag, 06.01.2009
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