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Pressemitteilung vom 19.04.2016

Mietrechtsänderungen: Profilierungsversuch mit Nebenwirkungen

Maas plant erhebliche Belastungen für Mieter und Vermieter

Als Profilierungsversuch mit erheblichen Nebenwirkungen für den Wohnungsmarkt bezeichnete heute Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke die jüngst bekannt gewordenen Mietrechtspläne von Bundesjustizminister Heiko Maas. „Mit diesem Gesetzentwurf läutet der Justizminister den Wahlkampf ein und nimmt dabei – wissentlich oder unwissentlich – Belastungen für die Akteure auf dem Wohnungsmarkt in Kauf“, erläuterte Warnecke.

Als Beispiel nannte er den Plan, dass zukünftig die Größe aller Wohnungen eines Hauses nach einer einheitlichen Berechnungsmethode ermittelt werden muss. „Häufig mussten bei nachträglichen Neuberechnungen einzelner Wohnungen andere Berechnungsmethoden angewandt werden, so dass letztlich fast alle älteren Mehrfamilienhäuser neu vermessen werden müssten“, gab Warnecke zu bedenken. Damit wären nicht nur hohe Kosten für die Vermieter verbunden, sondern ebenso ein hoher Aufwand für die Mieter. Schließlich könnten nur leere Räume exakt vermessen werden.

Nach Angaben von Haus & Grund drohen durch die neuen Regelungen zur Wohnfläche Streit und Missverständnisse zwischen Mietern und Vermietern. Es müsse verbreitet damit gerechnet werden, dass unterschiedliche zulässige Größenangaben verwendet werden müssen: die vereinbarte zur Berechnung der zulässigen Miethöhe, die andere nachberechnete für die Umlage von Betriebskosten. „So etwas kann nur zu Streit und Verunsicherung bei beiden Parteien führen“, befürchtet Warnecke.
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