BGH bestätigt Kürzung von Netzentgelten – Hoffnung auf sinkende Strompreise
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Stromnutzungsentgelte gestärkt. Die Behörde hatte die vom Stromversorger Vattenfall anderen Stromlieferanten in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte um rund 20 Prozent gekürzt. Die von Vat-tenfall hiergegen erhobenen Rechtsmittel blieben im Ergebnis ohne Erfolg.
Hintergrund des Streites zwischen der Bundesnetzagentur und Vattenfall sind die gesetzlichen Regelungen über den Netzzugang in den Energieversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung und Energiewirtschaftsgesetz). Da die großen Stromanbieter häufig auch über die Versorgungsnetze verfügen, verlangt der Gesetzgeber zur Stärkung des Wettbewerbs im Strombereich, dass die Versorgungsnetze grundsätzlich auch für andere Energieversorger offen stehen. Für die Zugangsgewährung dürfen die Netzinhaber von ihren Konkurrenten allerdings ein angemessenes Entgelt verlangen, das den zuständigen Regulierungsbehörden vorzulegen und zu genehmigen ist. Bei der Festlegung des Entgeltes haben sich die Netzinhaber an den tatsächlichen Netzkosten zu orientieren. Über diese Kostenkalkulation herrschte zwischen der Bundesnetzagentur und Vattenfall bzw. zwischen einigen Regulierungsbehörden der Länder und dortigen kommunalen Netzinhabern Streit, den nunmehr der BGH endgültig entschieden hat.
Die Karlsruher Richter befanden, dass die Kürzungen der Regulierungsbehörden bei den Netzzugangentgelten weitestgehend berechtigt waren. Die den Entgelten zugrunde liegenden Kalkulationen der Netzinhaber seien überhöht gewesen. Abzüge wurden unter anderem bei den Kostenpositionen „kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung“ und „kalkulatorische Abschreibungen“ anerkannt.
Ob die Entscheidungen des BGH jetzt unmittelbar auch zu einer Absenkung der Strompreise für Endverbraucher führen, ist derzeit noch offen. Denn zunächst einmal müssen die betroffenen Energieversorger/Netzbetreiber ihren Konkurrenten nur die zu viel eingenommenen Netzentgelte zurückzahlen und bei künftigen Netzentgeltberechnungen die vom BGH festgelegten Kostenkalkulationen berücksichtigen. Da die Netzkosten aber immerhin fast 30 Prozent des Strompreises ausmachen, besteht Hoffnung, dass die Entscheidung aus Karlsruhe mittelfristig auch den Verbrauchern zugute kommt. Zumindest ist die Stellung der Regulierungsbehörden im Stromwettbewerb gestärkt worden. RA STEFAN WALTER
Freitag, 21.11.2008
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