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Haus & Grund Report - Ausgabe 1 / 2007

Erbschaftsteuer: Immobilien im Visier

 

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer liegt der Ball nun wieder bei der Politik. Die Karlsruher Richter haben zwar die bisherige unterschiedliche Bewertung von Immobilien- oder Betriebsvermögen einerseits und Bar oder

Wertpapiervermögen andererseits als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung gewertet. Gleichzeitig haben sie dem Gesetzgeber aber auch einen enormen Spielraum gegeben, die  

Erbschaftsteuer insbesondere bei privatem Immobilieneigentum neu zu gestalten.

 

Lange hat es dabei nicht gedauert, bis die Politik ihren ersten Ankündigungen eine Rolle rückwärts folgen ließ. Am Tag der

Entscheidungsverkündung ließ der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Meister noch verlautbaren:

„Erben können sich auf die Unionsfraktion verlassen“. Was er damit

gemeint haben könnte, konkretisierte nur eine Woche später sein Fraktionskollege Michael Fuchs – allerdings anders als erwartet: „Eine höhere Erbschaftsbesteuerung ist nach dem Verfassungsurteil unausweichlich“, lautete seine Interpretation der Entscheidung. Bei der von der Union offenbar favorisierten so genannten „Nachlass-Steuer“ gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro für eine Immobilie. Je nach

Verwandtschaftsgrad sollen die Erben zwei, vier oder acht Prozent Erbschaftsteuer auf den über den Freibetrag hinaus gehenden Wert zahlen.

Wohnnebenkosten
Mit dieser Regelung wäre dann auch das viel zitierte „Oma ihr klein Häuschen“ für jeden Erben steuerpflichtig. Bislang hatte der Gesetzgeber diese Immobilien immer ausgeklammert, wohl auch weil

das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in einer Entscheidung zur Erbschaftsteuer klargestellt hatte, dass das durchschnittliche Eigenheim bei der Vererbung an Ehegatten und Kinder steuerfrei bleiben muss (Az.: 2 BvR 552/91). Dies ließe sich vor allem durch eine Erhöhung der Freibeträge erreichen. Das hat die Union aber offenbar nicht vor. Sie begibt sich mit ihren Plänen auf verfassungsrechtlich

riskantes Terrain.

 

Lesen Sie weiter in der aktuelle Ausgabe:

 

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Dienstag, 06.01.2009
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