Haus & Grund Report - Ausgabe 2/2007

Nun also doch: Die Aussagen von einigen Finanzpolitikern der Regierungskoalition nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer Ende Januar haben sich als bloße Lippenbekenntnisse erwiesen. Anders als zunächst in Aussicht gestellt, will der Gesetzgeber den Erben privater Immobilien nun doch tiefer in die Tasche greifen.
Dokumentiert haben das Union und SPD in ihrem am 25. Mai im Bundestag verabschiedeten Entschließungsantrag. Danach soll das Aufkommen der Erbschaftsteuer mindestens in gleicher Höhe beibehalten bleiben. Da die Erben von Betriebsvermögen um rund 450 Millionen Euro im Jahr entlastet werden, sollen die Immobilienerben wohl nicht nur für diese Summe geradestehen. Denn der Begriff „mindestens“ hält Spielräume offen.
Möglich geworden ist die Einigung innerhalb der Regierungsfraktionen durch einen politischen „Kuhhandel“: Die SPD hat ihre Zustimmung zur Unternehmensteuerreform von dem Bekenntnis der Union zur Erbschaftsteuer abhängig gemacht.
Offenbar plant die Große Koalition, die privaten Immobilieneigentümer zur Kasse zu bitten. Die BILD-Zeitung zitierte dazu kürzlich Berechnungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wonach die Steuer für eine an Sohn oder Tochter vererbte Immobilie um bis zu 1 400 Prozent steigen könnte. "Blanker Unfug", konterte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Joachim Poß: „Es besteht für die Steuerpflichtigen überhaupt kein Anlass zu Sorge.“
Diese Aussage dürfte für das private Haus- und Wohnungseigentum kein Schutzbrief sein. Mittlerweile haben sich mehrere Bundesländer auf Maßstäbe für die Bewertung von Erbschaften verständigt. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wollen Union und SPD eine Lösung für Freibeträge und Steuersätze finden. Die erklärte politische Absicht, die privat genutzte Immobilie im Erbfall steuerfrei zu stellen, kann durchaus sinnvoll sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber eine höhere Belastung an anderer Stelle, so zum Beispiel bei vermieteten Immobilien. Sollten diese Anbieter mit einer höheren Erbschaftsteuer belastet werden, tragen sie auf dem Wohnungsmarkt gegenüber der institutionellen Wohnungswirtschaft – die keiner Erbschaftsteuer unterliegt – einen dann noch verschärften Wettbewerbsnachteil. Dies dürfte schon mittelfristig erhebliche negative Konsequenzen für die Angebotsvielfalt auf den Wohnungsmärkten zur Folge haben. Darüber hinaus drohen die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudebestand zu scheitern. Die Erbengeneration wird man nicht zweimal zur Kasse bitten können. Wer eine hohe Erbschaftsteuerlast trägt, hat für die energetische Modernisierung der ererbten Immobilie in aller Regel nichts mehr übrig.


Wenn es auf dem deutschen Gasmarkt einen Hauch von Wettbewerb gibt, ist es der Bundesnetzagentur zu verdanken. Doch ein Anbieterwechsel ist erst in wenigen Regionen möglich. Für mehr Wettbewerb soll jetzt ein neu verhandelter Netzzugang sorgen.
Der Düsseldorfer E.ON-Konzern, dessen Tochter Ruhrgas den deutschen Markt beherrscht, hat das erste bundesweite Angebot entwickelt. Unter der Marke „E wie einfach“ bietet der Konzern seit Februar Strom und Gas über das Internet an – und tritt damit in Wettbewerb zu den Stadtwerken, obwohl er Anteile an über 200 kommunalen Unternehmen hält. Die wenigen tausend neuen Gaskunden versorgt „E“ meist über „Beistellung“. Das heißt: E.ON kauft das Gas vor der Haustür der Kunden vom alten Lieferanten und verkauft es billiger weiter. Ein reines Zuschussgeschäft, mit dem E.ON Wettbewerb simuliert.
Anscheinend versuchen die Gaskonzerne ihr Kartell zu schützen und neue Konkurrenz zu behindern. Bislang geht die Liberalisierung im Gasmarkt nur in Trippelschritten voran. Vom erklärten Ziel, dass jeder der 18 Millionen Haushalte, die mit Gas heizen, seinen Lieferanten unter mehreren Anbietern frei wählen kann, ist Deutschland faktisch noch weit entfernt. Anders als beim Strommarkt unterliegt die Gaswirtschaft komplexen Transportrestriktionen und außenwirtschaftlichen Abhängigkeiten. Es gibt zwei Gassorten, die aber nicht 16 unterschiedliche Marktgebiete rechtfertigen, wie sie die Gasnetzbetreiber aufrechterhalten. Mit einem neuen Vertragsmodell hofft die Bundesnetzagentur, in Kürze einen massengeschäftstauglichen Netzzugang durchzusetzen.
Ob dies bereits der Durchbruch zu echtem Wettbewerb mit diskriminierungsfreiem und effizientem Netzzugang für neue Wettbewerber ist, muss angesichts vieler noch getrennter Marktgebiete und fehlender flächendeckender Angebote neuer Gasanbieter bezweifelt werden.
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