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Gesetzliche Voraussetzung für einen Mieter-Solvenzcheck ist, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat oder der Mietinteressent in die Solvenzprüfung ausdrücklich eingewilligt hat. Dies liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vertragsabschluss nur noch von der Bonitätsabfrage abhängt.
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