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Wohnflächenberechnung -
Situation noch weiter verschärft
Minderungsgrund: Wohnfläche in Vermietungsanzeige
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Wohnflaeche_2Der Bundesgerichtshof hat durch eine Reihe von Urteilen zur Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche die Anforderungen an die Wohnflächenberechnung für Vermieter sehr weit nach oben gesetzt.

 

Soweit die Wohnfläche vom Vermieter genannt wird, bedarf es daher absoluter Präzision bei der Berechnung. Mit seinem Urteil vom 23. Juni 2010 (Az. VIII ZR 256/09) hat der Bundesgerichtshof die Situation für Vermieter noch weiter verschärft. Ausdrücklich entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Mangel an einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung nämlich auch dann vorliegen kann, wenn im Mietvertrag überhaupt keine Angabe zur Wohnfläche gemacht wurde.

Vorsicht bei der Vermietung von Wohnraum

Wohnflaeche_3In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof zu urteilen hatte, war in der Vermietungsannonce ein Hinweis auf die Größe der Wohnung gegeben worden. Die vom Eigentümer beauftragte Maklerin hatte in die Anzeige hineingeschrieben, dass die Wohnung ca. 76 m² groß sei. Des Weiteren gab die Maklerin vor Abschluss des Mietvertrages eine Grundrissskizze an die Mieterin. Auch darin war die Wohnung mit einer Gesamtgröße von 76 m² ausgewiesen. Die Mieterin rechnete nach und stellte fest, dass die Fläche nach der Wohnflächenverordnung jedoch nur 53 m² beträgt. 

 

Der Bundesgerichtshof sah insbesondere die Übergabe der Grundrissskizze mit Quadratmeterangabe als Vereinbarung der Wohnfläche an. Er ließ erkennen, dass auch die Flächenangabe in der Anzeige zum Nachteil des Vermieters hätte in Betracht gezogen werden können. Damit gilt, dass bei Nennung der Fläche – ob nun in der Zeitungsannonce, auf einer Grundrissskizze oder im Mietvertrag – höchste Präzision bei der Wohnflächenberechnung erforderlich ist.

Was Sie beachten müssen

Die Wohnfläche ist einer der Punkte, die ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung beachten muss. Daneben sind aber auch die Überprüfung der Solvenz des Mieters und die Verwendung eines richtigen Mietvertrages von erheblicher Bedeutung. Einen praktischen Kurzleitfaden und alle Informationen zur Vermietung bietet die Broschüre „Mietfibel“.

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